Seit dem 01.01.2020 wird das Forstrevier Mühlacker (Stadtwald) mit allen Stadtteilen von
Förster Maximilian Rapp betreut. Kontakt: mxmlnrppnzkrsd; 01752232375.
Im Staatswald
auf Gemarkung Mühlacker (v.a. Plattenwald) ist weiterhin Marco Heinrich der
zuständige Revierleiter. Kontakt:
mrchnrchfrstbwd.
Übersichtskarte über die Wald-Flächen auf Gemarkung Mühlacker mit den jeweiligen zuständigen Förstern: siehe Karte (PDF).
Ab sofort kann Brennholz, sofern verfügbar, über die Homepage www.brennholz-muehlacker.de bestellt werden. In der Regel werden die Lose dort schon vorab veröffentlicht und dann zu einem bestimmten Termin zum Verkauf freigeschaltet, sodass genügend Zeit eingeräumt ist, die Lose vor der Bestellung vor Ort zu begutachten.
Auf der Homepage der Stadt Mühlacker wird weiterhin über geplante Veröffentlichung und Lagerorte informiert, der Online-Verkauf geschieht jedoch ausschließlich über die o.g. Homepage.
Der nächste Verkauf wird voraussichtlich um den 12.03.24 stattfinden (KW 11). Lagerorte befinden sich in Großglattbach und Dürrmenz. Weitere Verkäufe sind in diesem Frühjahr nicht geplant. Karten sowie den exakten Verkaufstermin finden Sie zum Wochenende hin auf der neuen Verkaufs-Plattform.
Ab sofort soll einmal jährlich eine Brennholzversteigerung vor Ort bzw. in einer Festhalle stattfinden. Voraussichtlich wird dies zu Beginn der nächsten Brennholzsaison stattfinden, also im Herbst 2024
1. Wann gibt es Brennholz zu kaufen:
Grundsätzlich wird zwischen September und März Brennholz bereitgestellt, denn dann ist auch Holzeinschlagssaison. Über den Start den Brennholzsaison sowie die geplanten Hiebe mit grobem Zeitraum wird im Herbst über eine öffentliche Bekanntmachung informiert
2. Welche Arten von Brennholz werden angeboten?
Überwiegend Polterholz, auch Brennholz-Lang genannt: Brennholz am Wegrand. Außerdem seltener Flächenlose: Resthölzer im Waldbestand
3. Wie kann Brennholz erworben werden?
Am einfachsten im Bestellverfahren:
• Homepage www.brennholz-muehlacker.de aufsuchen
• Bestellverfahren und Merkblatt genau durchlesen
• Verfügbare Holzlose anschauen
• Gewünschtes Los kaufen
• Sobald die Rechnung beglichen ist: Anfangen mit Sägen
4. Wie erfolgt die Zuweisung auf der Onlineplattform?
Die Zuweisung erfolgt nach dem „Windhund-Verfahren“: Wer zuerst bestellt, bekommt zuerst das Brennholz zugewiesen. Dabei ist das Brennholz ab dem Hinzufügen zum Warenkorb für 10 min reserviert. Wird der Kauf innerhalb der 10 min nicht abgeschlossen, steht es wieder anderen Nutzern zur Verfügung.
5. Ist der Kauf wie bisher beschränkt?
Derzeit ist weder eine Mengen- noch Los-Begrenzung vorgesehen.
6. Welche Regelungen gilt es hinsichtlich der Brennholzaufarbeitung zu beachten?
• Es darf nur von Inhabern eines Motorsägenscheins am Holz gearbeitet werden, zudem muss die persönliche Schutzausrüstung angelegt sein (v.a. Schnittschutzhose, Schnittschutzstiefel, Helm)
• Es darf erst nach Bezahlung der Rechnung mit der Aufarbeitung begonnen werden
• An Sonn- und Feiertagen darf nicht gesägt werden
• Auf Grund der Brut- und Setzzeit darf ab dem 01.04 bis zum 01.09 nicht im Wald gesägt werden (beim Flächenlos beginnt die Waldruhe schon zum 01.03. - etliche Vögel brüten bereits im März!)
• Die Abfuhrfrist für Brennholz und Flächenlose beträgt 6 Monate, die Aufarbeitungspause nicht mit eingerechnet
• Darüber hinaus gelten die AGBs, welche mit dem Kaufabschluss akzeptiert worden sind
7. Gibt es keine Versteigerungen mehr?
Doch, einmal jährlich soll wieder eine Versteigerung in Präsenz stattfinden. Ihr Termin wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
8. Warum gibt es so wenige Flächenlose und warum sind diese so teuer?
Flächenlose werden aus zwei Gründen weniger und teurer angeboten:
1. Ökologie: Mit Flächenlosen wird Totholz aus dem Waldbestand entzogen. Totholz im Waldbestand ist jedoch für das Mikroklima im Waldbestand wichtig, vor allem als Wasser- und Nährstoffspeicher. Zudem stören die oft lange andauernden Arbeiten an den Flächenlosen die dort lebenden Tierarten.
2. Ökonomie: Flächenlose zu markieren, zu vermessen und zu verkaufen ist verhältnismäßig aufwendig. Um zumindest diese Kosten zu decken, ist ein realistischer Verkaufspreis notwendig.
Derzeit keine Losliste verfügbar!
Bestellverfahren:
Auf der Homepage von ForstBW (www.forstbw.de) finden Sie das Bestellformular und die Verkaufsbedingungen für Brennholz-lang und für Flächenlose.
Auf dem Bestellformular muss unter „Bemerkungen“ die gewünschte Polternummer eingetragen werden. Bitte hierbei auch mehrere Alternativen von Polternummern nennen. Falls es mehrere Interessenten auf ein Polter gibt, entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs beim Forstbezirk Unterland in Eppingen.
Mit der Abgabe eines Angebotes werden die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Brennholz von ForstBW in der derzeit gültigen Fassung akzeptiert.
Bei erfolgreichem Kauf erhalten Sie bis spätestens eine Woche nach Eingang ihrer Bestellung eine Rechnung.
Das Holz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Waldbesitzers und darf nicht bearbeitet werden.