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Gemeinderat

Wer entscheidet in der Stadtpolitik?

Oberbürgermeister

Frank Schneider

Der Oberbürgermeister wird von den Bürgern direkt gewählt. Seine Amtszeit beträgt 8 Jahre. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats, Leiter der Stadtverwaltung und der gesetzliche Vertreter der Stadt.

Hauptamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Bürgermeister Armin Dauner

Ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters
1. Günter Bächle, 2. Ulrich Hagenbuch, 3.Dr. Angelika Denzler, 4. Paul Renner, 5. Natascha Blattner, 6. Stefan Aßmus


Gemeinderat

Der Gemeinderat wird von den Bürgern - den wahlberechtigten Einwohnern - gewählt. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Mitglieder des Gemeinderats (Stadträte) sind ehrenamtlich tätig.
In Mühlacker besteht der Gemeinderat aus 26 Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem.

Von den Stadträten gehören an:


Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung in Mühlacker besteht derzeit aus ca. 470 Mitarbeitern. Davon arbeiten ca. 150 Personen in den Rathäusern. Die anderen Mitarbeiter sind unter anderem beim Bauhof, in den Kindergärten und Schulen und bei der Stadtgärtnerei beschäftigt. Die Verwaltung ist organisatorisch in Dezernate und Ämter gegliedert. Weitere Informationen hier.

Recht auf Selbstverwaltung

Eine Gemeinde verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. So steht es in Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und in Artikel 71 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Entscheidungen treffen der Gemeinderat und der Oberbürgermeister (in dessen Vertretung der Bürgermeister).


Unechte Teilortswahl seit 2014 abgeschafft

Die Wahlauswertung der Gemeinderatswahl 2009 hat gezeigt, dass die Anzahl der ungültigen Stimmzettel erneut bei über fünf Prozent lag. Für diesen hohen Anteil ist vor allem das komplizierte Wahlverfahren der „Unechten Teilortswahl“ verantwortlich. Man darf dabei nur einer bestimmten Anzahl von Bewerbern pro Stadtteil Stimmen geben. Dafür ist aber eine festgelegte Anzahl von Stadträten pro Stadtteil garantiert.

In Städten ohne unechte Teilortswahl liegt die Anzahl der ungültigen Stimmen bei weniger als der Hälfte. Sehr viele Städte in der Größe von Mühlacker haben die „Unechte Teilortswahl“ inzwischen abgeschafft.

Im Rahmen von Bürger-Informationsveranstaltungen in den Stadtteilen wurden die Vor- und Nachteile der unechten Teilortswahl vorgestellt sowie über Möglichkeiten der Verkleinerung des Gemeinderats informiert.

Der Gemeinderat hat am 12.10.2010 beschlossen, die unechte Teilortswahl abzuschaffen. Als Übergang lag die Zahl der Sitze bei der Wahl im Jahr 2014 nochmals bei 32. Seither gibt es keine Ausgleichssitze mehr, die das Gremium früher regelmäßig zusätzlich vergrößerten.

Seit der Wahl im Jahr 2019 liegt die Sitzzahl bei 26, also der Zahl, die für die Größe Mühlackers im Gesetz vorgesehen ist.

Regelmäßig werden in den Stadtteilen Einwohnerversammlungen abgehalten.

Die Präsentation (PDF)  aus den Bürger-Informationsveranstaltungen können Sie herunterladen.