Mehr Natur in Mühlacker
Mit einem hohen Anteil durchgrünter Wohngebiete und durch die enge Verzahnung mit der umgebenen Landschaft bietet Mühlacker mit seinen Stadtteilen eine hohe Wohnqualität.
Dieser grüne Charakter unserer Stadt soll erhalten und ausgebaut werden. Durch die gezielte Auswahl heimischer Gehölze und Pflanzenarten bei der Gartengestaltung wird eine hohe Naturvielfalt möglich. Die Pflanzlisten sind insbesondere zur Einhaltung der in den Bebauungsplänen festgesetzten Pflanzgeboten geeignet.
Artenliste zur Umsetzung von Pflanzgeboten auf Baugrundstücken in Wohngebieten (PDF)
Artenliste zur Umsetzung von Pflanzgeboten auf Baugrundstücken in Gewerbegebieten (PDF)
Gewässer sind wichtige Lebensadern in Dörfern, Städten und in der freien Landschaft.
In unmittelbarer Nähe zu einem Fluss oder Bach zu wohnen oder zu wirtschaften ist sicherlich mit einem besonderen Reiz verbunden, erfordert vom Grundstückseigentümer und -nutzer aber auch ein Mehr an Toleranz und Verantwortung. Was Sie dabei zu beachten haben entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt "Bauen, Wohnen und Gärten am Gewässer".
Planungs- und Baurechtsamt
Umweltplanung
Frau Kusche
Zimmer 241
07041 876-255
07041 876-279
Stdtplnngstdt-mhlckrd
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Schottergärten, die damit verbundenen rechtlichen Grundlagen sowie praktische Tipps zur Umwandlung in eine naturnahe Gartengestaltung.
Mit Schottergärten sind hier fast vollständig mit Steinen und Kies bedeckte Flächen auf Folie oder Vlies gemeint, die wenig oder gar keine Bepflanzung aufweisen.
Diese sind nicht zu verwechseln mit fachgerecht angelegten alpinen Steingärten. Letztere sind oft blüten- und artenreich und daher ökologisch wertvoll. Solche Gärten beherbergen spezialisierte Pflanzen, die naturgemäß an sonnigen, trockenen, humus- und nährstoffarmen sowie wasserdurchlässigen Extremstandorten vorkommen, zum Beispiel auf natürlichen Trockenstandorten wie Trockenrasen und Felsheiden oder in Kiesgruben und Steinbrüchen. Steine können hier ein wichtiges Gestaltungsmittel sein, etwa als Trockenmauer oder Wegebelag. Wenn auf Folie verzichtet wird, kann auch Wasser in den Boden versickern.
Die Länderbauordnungen aller Bundesländer haben festgeschrieben, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken zu begrünen oder zu bepflanzen sind (§ 9 LBO BW). Das Landesnaturschutzgesetz ergänzt in § 21 a, dass Gartenanlagen insektenfreundlich und wasseraufnahmefähig zu gestalten sind. Schotterungen sind seit Juli 2020 ausdrücklich nicht zulässig nach § 21 a NatSchG.
Die Anlage von Schottergärten widerspricht somit der Landesbauordnung und dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg. Kommunen können damit ihren Rückbau anordnen.
Möchte man seinen Schottergarten in einen naturnahen Garten umwandeln, gibt es zwei Möglichkeiten:
Genauere Informationen dazu, wie man einen Schottergarten ökologisch aufwerten kann, finden Sie hier auf der Seite des Umweltverbandes NABU. Dort gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie Pflanzempfehlungen für Staudenbeete, Blumensaatwiesen oder Wildsträucher: http://www.NABU.de/vorgarten
Weitere Tipps zur einfachen und schnellen Gestaltung pflegeleichter, naturnaher und insektenfreundlichen Vorgärten finden Sie auch in diesen Infobroschüren:
Viel Spaß beim Anpacken für die Artenvielfalt, das Stadtklima und ein angenehmes Wohnumfeld!