Die Stadtverwaltung Mühlacker ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.muehlacker.de
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Einzelne Broschüren, PDF-Formulare und weitere herunterladbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Ebenfalls stellen wir bisher keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit. Wir arbeiten daran, diese genannten Barrieren abzubauen.
Diese
Erklärung wurde am 20.01.2021 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte auf der Grundlage eines
Selbstbewertungstests. Die Erklärung wurde zuletzt am 28.05.2024 überprüft.
Wenn Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit mitteilen möchten und Informationen über Inhalte erhalten wollen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an unsere Öffentlichkeitsstelle:
Diese können Sie auch unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Stadtverwaltung
Mühlacker
Öffentlichkeitsarbeit
Kelterplatz
7
75417
Mühlacker
Telefon : 07041 876-134
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlchtngbrrrfrhtbwld
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
In Leichter Sprache erklären wir folgendes:
Diese Informationen finden Sie hier: Seite "Leichte Sprache".