The Municipality of Mühlacker strives to make its website and mobile application (app) accessible without barriers in accordance with Section 10 (1) of the State Disability Equality Act (L-BGG).
This accessibility statement applies to the website www.muehlacker.de.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Einzelne Broschüren, PDF-Formulare und weitere herunterladbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Ebenfalls stellen wir bisher keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit. Des Weiteren stellen wir bisher keine Hinweise in Leichter Sprache zur Navigation sowie keine Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache bereit. Wir arbeiten daran, diese genannten Barrieren abzubauen.
Diese
Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte auf der Grundlage eines
Selbstbewertungstests.
Wenn Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit mitteilen möchten und Informationen über Inhalte erhalten wollen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an unsere Integrationsbeauftragte der Stadtverwaltung Mühlacker:
Integrationsbeauftragte
Amt für Bildung und Kultur
Stadtverwaltung
Mühlacker
Kelterplatz
7
75417
Mühlacker
E-Mail: lwllsrstdt-mhlckrd
Telefon : 07041 876-378
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtverwaltung Mühlacker wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Stadtverwaltung Mühlacker nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
In Leichter Sprache erklären wir folgendes:
Diese Informationen finden Sie hier: Seite "Leichte Sprache".